Bürgerservice

Formulare

Abholung Personalausweis Vollmacht
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Minderjährigen Kindes
Mitteilungsblatt Zell-Weierbach Bestellschein
Zustimmungserklärung der Eltern zum Personalausweis-Reisepass-Kinderreisepass

Themen von A-Z

A
  • Abfallkalender

    Die Abfallkalender für Zell-Weierbach können in der Ortsverwaltung Zell-Weierbach abgeholt werden.

    oder online unter:

    https://www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de/abfallkalender-abfuhrtermine/...

  • Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung des Wohnsitzes

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Verfahrensablauf

    Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
    Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
    • Wohnungsgeberbestätigung seit 01.11.2015

    Frist

    Die An- oder Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

    Wohnungsgeberbestätigung

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor.
    Falls diese noch nicht vom Wohnungsgeber ausgehändigt wurde, genügt zur Anmeldung auch der Mietvertrag. Die Wohnungsgeberbestätigung muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen der Ortsverwaltung Zell-Weierbach oder dem Bürgerbüro nachgereicht werden.
    Zieht man als Eigentümerin oder Eigentümer selbst ein, gibt man die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst ab.

    Ausnahmen

    Keine Anmeldung ist erforderlich, wenn

    • man im Bundesgebiet bereits gemeldet ist und die Wohnung nicht länger als 6 Monate bezieht
    • man im Ausland wohnt und die Wohnung in Deutschland nicht länger als 3 Monate bezieht

    Abmeldung des Wohnsitzes

    Der Wohnsitz muss abgemeldet werden, wenn man seine Nebenwohnung aufgibt oder ins Ausland zieht.

    Zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Hauptwohnung

    Frist

    Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
    Frühester Abmeldezeitpunkt ist eine Woche vor Wegzug.
    Die Abmeldung erfolgt zum Wegzugsdatum.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisepass

    Bitte beachten

    Wird die Hauptwohnung innerhalb des Bundesgebietes verlegt, genügt die Anmeldung an der neuen Hauptwohnung.

  • Auskunftsservice Ausweisepapiere

    Hier erhalten Sie eine Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihres Ausweispapieres.

    Klick Hier!

B
  • Beglaubigung von Unterschriften

    Die Ortsverwaltung ist befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle benötigt wird.

    Dies gilt nicht

    • Vorsorgevollmacht (NUR durch Landratsamt Ortenaukreis)
    • Grundstücksangelegenheiten
    • Vereins- und Handelsregister
    • für eine Unterschrift ohne zugehörigen Text
    • für eine Unterschrift, für die eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar notwendig ist.

    Was beglaubigt wird:

    • Reisezustimmung für Minderjährige
    • Kontoeröffnung


    Bitte bringen Sie mit:

    Ausweisdokument;

    Persönliche Vorsprache, da die Unterschrift in Anwesenheit des Mitarbeiters /der Mitarbeiterin erfolgen muss.



    Gebühren:

    Beglaubigung von Unterschriften - Auf Anfrage -

  • Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen etc.

    Die Ortsverwaltung ist befugt, Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder wenn die Abschrift etc. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Originale müssen uneingeschränkt beweiskräftig sein, d. h. es dürfen keine Änderungen vorgenommen worden sein.

    Ausnahmen: Ausgenommen hiervon sind Abschriften etc. deren Beglaubigung durch Rechtsvorschriften anderen Behörden vorbehalten ist. Dies gilt insbesondere für deutsche Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden u. a.); die ausschließlich vom ausstellenden Standesamt beglaubigt werden dürfen.


    Bitte bringen Sie mit: Original, Kopie / Abschrift

  • Bodenrichtwertkarte

    Kontakt:
    Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice
    Technisches Rathaus, BürgerBüroBauen
    Wilhelmstraße 12
    77654 Offenburg
    Tel.: 0781 82-2299, 82-2323 oder 82-2399
    Fax: 0781 82-7513
    gutachterausschuss@offenburg.de

    Ihr Link für ausführliche Informationen:

    Bodenrichtwertkarte

    https://www.offenburg.de/html/bodenrichtwerte.html?&?subject=Bodenrichtwertkarte

  • Bürgerberatung

    Bürgersprechstunde

    In regelmäßigen Abständen haben die Zell-Weierbacher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen der Bürgersprechstunde beim Ortsvorsteher vorzusprechen. Die Termine werden jeweils im Amtsblatt und in den örtlichen Medien bekannt gegeben. Eine Anmeldung zur Bürgersprechstunde ist unter Tel. 82-3290 erforderlich.

E
  • Eheschließung

    Gerne begrüßen wir Sie als Brautpaar in unserem historischen Rathaus für Ihre Trauung. Als Standesbeamter wird unser Ortsvorsteher Herr Wunsch Sie gerne in den Bund der Ehe führen.

    Zur Terminvereinbarung können Sie sich gerne telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen.

    Ortsverwaltung Zell-Weierbach

    Telefon: 0781-82/3290

    ortsverwaltung.zell-weierbach@offenburg.de

    Auf Ihre Wünsche zu den Einzelheiten der Trauung sowie z. B. Ablauf, Deko, Sektempfang etc. gehen wir sehr gerne in einem Vorgespräch gemeinsam mit Herrn Wunsch (ca. 10 Tage vor Trauungstermin) ein.

    Die Formalitäten zur Trauung müssen im Vorfeld beim Standesamt Offenburg beantragt werden.

    Siehe auch: Trauung

F
  • Familienpass

    Paare und Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern erhalten, sofern die Einkommensgrenzen in der Tabelle Einkommensgrenzen ab 1.9.2015 nicht überschritten werden, für ihre berechtigten Kinder einen Familienpass.

    Der Familienpass führt zu einer Kostenermäßigung beim Besuch folgender Einrichtungen bzw. Veranstaltungen:

    • Kindergarten, Kindertagesstätte, Schülerhort
    • verlässliche Grundschule
    • Musikschule (gilt nur für kommunal geförderte Angebote)
    • Kunstschule
    • Volkshochschule beim Kinder- und Jugendlichenangebot
    • Stadtranderholung
    • Jugendsportfreizeitwoche
    • Schwimmbäder: 1 Gutschein für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder eine 10er Karte für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung pro Kind ab 4 Jahren
    • Ermäßigung bei der Essenspauschale in der Kita und beim Schülermittagessen entsprechend dem vom Gemeinderat verabschiedeten jeweils gültigen Preisblatt


    Alle Kinder, für die zum Antragszeitpunkt Kindergeldberechtigung besteht, werden berücksichtigt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kinder zuhause wohnen oder nicht.

    Familien mit Familienpass Stufen 1 und 2 erhalten darüber hinaus folgende zusätzliche Vergünstigungen für ihre berechtigten Kinder:

    • Schülerbeförderung: Unter Anrechnung eines Eigenanteils von 50 % je Schüler und Beförderungsmonat werden die restlichen Fahrtkosten beim öffentlichen innerstädtischen Nahverkehr für alle Schüler der Grund- und Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und der beruflichen Vollzeitschule übernommen, sofern die einfache Wegstrecke von der Wohnung zur Schule in der Regel mehr als 2 km für Grundschüler und 3 km bei allen anderen Schularten beträgt; bei Schwerbehinderten entfällt die Wegstreckenbegrenzung. Gesetzliche Förderungen und Ermäßigungen nach den Richtlinien des Ortenaukreises sind vorrangig zu beanspruchen und anzurechnen. Die Gutscheine sind jeweils für das laufende Schuljahr zu beantragen und werden auf den betreffenden Schüler ausgestellt; sie sind nicht übertragbar. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch eine aktuelle Schulbescheinigung nachzuweisen
    • Messe GmbH: Gutschein für einen kostenlosen Eintritt zur Oberrhein -Messe für Kinder ab sechs Jahren
    • Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltungen (nur für Kinder- und Jugendangebot) der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino) für Kinder ab drei Jahren
    • ÖPNV: Gutschein für eine TGO-Punktekarte für Kinder ab sechs Jahren pro Jahr
  • Familienwerk Sölden e.V früher Dorfhelferinnenwerk Sölden

    Einsatzleitung Samantha Stürz

    Telefonnummer: 0176/17612630

    E-Mail: samantha.stuerz@familienwerk-soelden.de

    Siehe: Dorfhelferinnenstation

  • Führerschein

    Führerscheinanträge müssen vor der Bearbeitung bei der Führerscheinstelle in der Regel im BürgerBüro/Ortsverwaltung vorgelegt werden. Auf dem Antrag werden die Personendaten und die Meldeanschrift bestätigt.

    Die Gebühr für diese Bestätigung beträgt 5,10€.

    Wird für den Antrag auch ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OB) benötigt, kann dies auch direkt beim BürgerBüro/Ortsverwaltung beantragt werden. Das Führungszeugnis wird vom Bundesjustizamt direkt zur Führerscheinstelle versandt. Die Gebühr beträgt 13€.

    Welche Unterlagen für den entsprechenden Antrag nötig sind, muss direkt bei der Führerscheinstelle erfragt werden.

    Landratsamt Ortenaukreis, Führerscheinstelle
    Badstr. 20
    77652 Offenburg
    Tel.: 0781 805-9495

  • Führungszeugnis

    Beantragung Polizeiliches Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) dient als Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Wie lange Straftaten im Bundesamt für Justiz zentral gespeichert werden, ist je nach Schwere gesetzlich geregelt – mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.

    • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N)
      Dieses Zeugnis wird direkt an die Meldeadresse geschickt.
    • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
      Dieses Zeugnis wird direkt an die entsprechenden Behörden verschickt. Eine vorher festgelegte Einsichtnahme kann beim Amtsgericht vorgenommen werden.
    • Erweitertes Führungszeugnis
      Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 14 Jahre
    • Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Offenburg

    Erforderliche Unterlagen

    • Persönliche Vorsprache und Identitätsnachweis durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    • Zusätzlich beim Führungszeugnis für Behörden
      genaue Anschrift und Verwendungszweck und gegebenenfalls Aktenzeichen
    • Zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis
      schriftliche Aufforderung der Stelle, bei der das erweiterte Führungszeugnis benötigt wird

    Antragstellung

    • Persönlich
      In der Ortsverwaltung Zell-Weierbach, sowie im BürgerBüro Offenburg, keine Vertretung durch bevollmächtigte Person, bei Minderjährigen kann auch die gesetzliche Vertretungsperson den Antrag stellen.

    Gebühr

    13€ (bar oder EC-Zahlung mit PIN möglich)

    Gebührenbefreiung

    • Wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden)
    • Führungszeugnis für ein Freiwilliges Soziales Jahr (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden)

    Bearbeitungszeit

    Zusendung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn im Regelfall innerhalb von 14 Tagen (ohne Gewähr)

    Bitte beachten:

    Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, stellen den Antrag direkt beim

    Bundesamt für Justiz

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn


    Bitte bringen Sie mit:

    • Nachweis der Identität z.B. durch gültigen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
    • Nachweis der Vertretungsvollmacht, wenn Antrag als gesetzlicher Vertreter gestellt wird
    • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters
    • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
    • Angabe der Behörde mit Anschrift, sowie die Geschäftsnummer oder den Verwendungszweck
  • Fundbüro

    Wenden Sie sich hierfür bitte an die Ortsverwaltung Zell-Weierbach oder suchen Sie Online nach Ihrer Fundsache im FunduS Portal.

G
  • Gebühren Kindergarten /Hort „Loh“

    Der i-punkt Kinderbetreuung ist erreichbar:

    Stadt Offenburg

    Hauptstraße 75-77

    77652 Offenburg

    Tel. 0781 82-2587

    Fax: 0781 82-7568

    E-Mail: ipunkt.kita@offenburg.de

    Weitere Informationen: https://www.offenburg.de/de/le...

  • Grundbuch

    Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern

    Rathausplatz 4
    77855 Achern
    Tel.: 07841/6733-402 (Infothek)
    Fax: 07841/6733-465
    poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de

    Führung des Grundbuchs für die Gemarkungen der Stadt Offenburg und allen Stadtteilen. Im Grundbuch werden die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken aufgrund von Verträgen eingetragen. Belastungen in Abt. II (z .B. Reallasten, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Vormerkungen, Wohnungsrechte) und in Abt. lll (Hypotheken und Grundschulden).

    Die Erklärungen (Bewilligungen) für die Eintragungen müssen in den meisten Fällen beurkundet oder je nach Recht von einem Notar öffentlich beglaubigt sein. Zur Löschung dieser Rechte ist in den meisten Fällen die Löschungsbewilligung des Berechtigten (Gläubiger) in öffentlich beglaubigter Form vorzulegen.

H
  • Hundesteuer

    Das Halten eines Hundes ist auf Grund einer örtlichen Satzung in Offenburg steuerpflichtig. Wer sich einen Hund anschafft oder mit einem Hund nach Offenburg zuzieht, muss die Hundehaltung anzeigen. Die Frist beträgt einen Monat.


    Anmeldung eines Hundes:

    Die Anmeldung kann sowohl im Bürgerbüro als auch bei jeder Ortsverwaltung vorgenommen werden. Dort liegen entsprechende Vordrucke bereit. Die Mitarbeiter/Innen sind beim Ausfüllen gern behilflich.

    Die Hundesteuer ist jährlich zu entrichten. Sie beträgt für den Ersthund 100,00 Euro,
    für jeden weiteren Hund 200,00 Euro.

    Über weitere Einzelheiten der Besteuerung erteilt der Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, Hauptstraße 75-77, nähere Auskünfte.


    Abmeldung eines Hundes:

    Für die Abmeldung eines Hundes stehen die gleichen Dienststellen zur Verfügung, die bei der Anmeldung genannt wurden.

    Die Abmeldung ist vorzunehmen, wenn der Hund nicht mehr im Stadtgebiet gehalten wird, z. B. beim Wegzug der Hundehalter oder beim Verkauf nach auswärts.
    Mit der Abmeldung ist die Steuermarke zurückzugeben.

    Sie können auch das An-/Abmelde-Formular zuhause am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden.

K
  • Kinderreisepass

    Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft und kann somit nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

    Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann somit ab sofort nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente unabhängig vom Ablaufdatum Ihre Gültigkeit verlieren können, wenn eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Überprüfen Sie daher regelmäßig ob eine Identifizierung Ihres Kindes, anhand des Lichtbildes im Personalausweis/Reisepass, noch zweifelsfrei möglich ist. Um Probleme bei Kontrollen, z. B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie bitte im Zweifelsfall rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument.

    Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).

L
  • Landesfamilienpass

    Der Landesfamilienpass ermöglicht es Familien, staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, zum Teil auch mehrfach, kostenlos zu besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:

    • Wilhelma (Zoo) in Stuttgart
    • Schloss Heidelberg
    • "Blühendes Barock" in Ludwigsburg
    • Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
    • Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
    • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZMK)

    Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

    Voraussetzungen:

    • ständiger Wohnsitz in Baden Württemberg
    • Familien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben oder
    • allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder
    • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

    Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

    Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesem am besten persönlich in der Ortsverwaltung Zell-Weierbach oder im BürgerBüro der Stadt Offenburg. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch das Gutscheinheft für das laufende Kalenderjahr. Das jährlich neu herausgegebene Gutscheinheft können Sie dann bei Ihrer Gemeinde persönlich abholen. Selbstverständlich müssen die oben genannten Voraussetzungen weiterhin vorliegen.


    Bitte bringen Sie mit:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
    • bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis

    Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Sozialministerium.

  • Lebensbescheinigung

    In der Ortsverwaltung Zell-Weierbach kann Ihnen eine Lebensbescheinigung ausgestellt werden.

M
  • Meldebescheinigung

    Eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie persönlich bei der Ortsverwaltung Zell-Weierbach.

  • Mitteilungsblatt

  • Müllsäcke

    Rote Müllsäcke, Gelbe Müllsäcke, Hundetüten

    Sollte das Volumen Ihrer grauen Mülltonne einmal nicht ausreichen, um Ihren Müll zu entsorgen, können Sie bei uns zusätzlich Müllsäcke erwerben.

    Sie erhalten Rote Zusatzmüllsäcke und Gelbe Säcke in der Ortsverwaltung Zell-Weierbach.

    Gebühren:

    Für die Ausgabe der roten Zusatzmüllsäcke fällt pro Stück eine Gebühr von 4 € an.

P
  • Personalausweis

    Wer braucht einen Personalausweis?

    Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen können.

    Wenn Sie einen gültigen Personalausweis führen, behält dieser weiterhin die Gültigkeit.

    Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie jedoch Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen Neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.


    Beantragung und die dazu notwendigen Unterlagen

    Der Personalausweis kann nur bei der Ausweisbehörde beantragt werden, in deren Einzugsgebiet man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Sie können Ihren Ausweis also nur in Offenburg beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sind.

    Es muss persönlich vorgesprochen werden.

    Ein Identitätsnachweis in Form eines Reisepasses oder Personalausweis ist notwendig.

    Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antragsteller voll handlungsfähig und somit antragsberechtigt ohne Zustimmung der Eltern.

    Ist das 16. Lebensjahr bei der Antragstellung nicht vollendet ist die Zustimmung, in Form einer Unterschrift, beider Elternteile nötig. Bei der Antragsstellung muss ein Elternteil anwesend sein.
    Den Vordruck für die benötigten Unterlagen für Kinder unter 16 Jahre finden Sie hier:

    Zustimmungserklaerung-der-Eltern-zum-Personalausweis-Reisepass-Kinderreisepass


    Bitte bringen Sie mit:

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

    - biometrisches, aktuelles Lichtbild

    - Gebühr 22,80 Euro bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)

    - Gebühr 37,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre)


    Aushändigung des Personalausweises

    Zwei bis drei Wochen nach der Beantragung erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin einen Pin-Brief in dem Ihr Pin, Puk und Sperrkennwort enthalten sind. Sobald Sie diesen Brief erhalten haben können Sie sich mit uns in Verbindung setzten.

    Mitzubringen sind:

    - abgelaufener Personalausweis (sonst keine Aushändigung möglich)

    Vollmacht zur Abholung des Personalausweises [36.3 kB]


    Änderungen des Personalausweises

    bei Umzug:

    Bei einem Umzug muss die Anschrift auf dem Personalausweis unverzüglich aktualisiert werden. Dies gilt sowohl für die sichtbare Adresse auf dem Ausweis selbst wie auch für den Chip.

    Die Adressänderung wird gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung auf dem Personalausweis geändert.


    bei Namensänderung:

    Liegt eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) vor, wird der Personalausweis ungültig. Wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und somit Ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Achtung: Lassen Sie die Änderungen auf Ihrem Personalausweis nicht eintragen, begehen Sie eine Pflichtverletzung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.


    Vorläufiger Personalausweis

    Für das Beantragen eines vorläufigen Personalausweises gelten die gleichen Bedingungen wie für den Personalausweis. Dieser wird sofort ausgestellt und ist maximal 3 Monate gültig.

    Mitzubringen sind:

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

    - biometrisches, aktuelles Lichtbild

    - Gebühr 10,00 €

  • Pressesperre

    Eine Übermittlungssperre (Pressesperre) nach §50 Bundesmeldegesetz kann durch persönliche Vorsprache im Rathaus eingetragen werden.

    Hinweis:

    Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Sofern eine Auskunftssperre nach § 51 BMG besteht, werden personengezogene Daten grundsätzlich nicht veröffentlicht. Der Widerspruch muss persönlich bei der Ortsverwaltung Zell-Weierbach oder im Bürgerbüro Offenburg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Wer bereits früher der Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Daten widersprochen hat, kann auf eine Wiederholung verzichten, bereits gespeicherte Übermittlungssperren bleiben bestehen.

    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Daten-übermittlung an das Staatsministerium

    Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

    Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

    Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

R
  • Reisepass

    Beantragung und die dazu notwendigen Unterlagen

    Der Reisepass kann nur bei der Ausweisbehörde beantragt werden, in deren Einzugsgebiet man mit Hauptwohnung gemeldet ist. Sie können Ihren Pass also nur in Offenburg und in den Ortsverwaltungen beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sind.

    Es muss persönlich vorgesprochen werden.

    Ein Identitätsnachweis in Form eines Reisepasses oder Personalausweises ist notwendig.

    Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antragsteller voll handlungsfähig und somit antragsberechtigt ohne Zustimmung der Eltern.

    Ist das 16. Lebensjahr bei der Antragstellung nicht vollendet ist die Zustimmung, in Form einer Unterschrift, beider Elternteile nötig. Bei der Antragsstellung muss ein Elternteil anwesend sein.
    Den Vordruck für die benötigten Unterlagen für Kinder unter 16 Jahre finden Sie hier:

    Zustimmungserklaerung-der-Eltern-zum-Personalausweis-Reisepass-Kinderreisepass

    Bitte bringen Sie mit:

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

    - biometrisches, aktuelles Lichtbild

    - Gebühr 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)

    - Gebühr 70,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre)

    Aushändigung des Reisepasses

    Sechs bis acht Wochen nach der Beantragung erhalten Sie von uns eine Nachricht per SMS oder Mail.

    Mitzubringen sind:

    - alter Reisepass falls vorhanden (sonst keine Aushändigung möglich)


S
  • Schankerlaubnis / Gestattung

    Bürgerfeste, Weinfeste oder ähnliche Veranstaltungen in Räumen oder auf Flächen, die nicht konzessioniert sind, bedürfen einer so genannten Gestattung, wenn alkoholische Getränke verkauft werden.


    Diese Gestattung ist bei der Ortsverwaltung Zell-Weierbach erhältlich.

    Gebühr: 50,- €

  • Seniorenpass

    Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr erhalten, sofern folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, einen Seniorenpass.

    Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen zur Berechtigung vorgelegt werden:

    Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Dazu gehören Lohnabrechnungen und/oder Rentenbescheid, Unterhaltsnachweise, Nachweis über den Kindergeldbezug für Kinder über 18 Jahre.


    Einkommensgrenze Brutto:

    Familienmitglieder

    Arbeitnehmer

    Beamte

    Selbständige

    1

    24.000 €

    18.500 €

    30.500 €

    2

    31.500 €

    26.000 €

    38.000 €


    Der Seniorenpass enthält folgende Vergünstigungen:

    • Volkshochschule: Gutschein für eine 100%-Ermäßigung bei Kursen, höchstens jedoch im Gesamtwert von 50 EUR pro Jahr
    • Schwimmbäder: Wahlweise 3 Gutscheine für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder 5 Gutscheine für eine 10er Karte für Erwachsene für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung
    • ÖPNV:Gutscheine für 5 Punktekarten oder Preisreduzierung der Jahreskarte um 75 EUR (Gutschein) oder 12 Taxi-Gutscheine à 5 EUR
    • Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltung der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino)
    • Stadtbibliothek Offenburg: kostenlose Mitgliedschaft
    • Städtische Ausstellungen : kostenloser Eintritt

    Auskünfte und Ausgabe:
    BürgerBüro der Stadt Offenburg oder jede Ortsverwaltung während der jeweiligen Öffnungszeiten




  • Sozialpass

    Als zusätzliche soziale Leistung im Freiwilligkeitsbereich bietet die Stadt Offenburg einkommensschwachen Bürgern einen Sozialpass an. Dieser soll die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt auch für diese Bürger erleichtern.

    Berechtigte:

    Für Personen ab 18 bis einschließlich 59 Jahren und entsprechend einer Einkommensgrenze.

    Seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Offenburg gemeldet.

    Selbständige Haushaltsführung.


    Leistungen:

    100%-Ermäßigung beim Besuch der Volkshochschule Offenburg (max. 50 Euro)
    Kostenloser Eintritt bei städtischen Ausstellungen
    Kostenloser Eintritt zur Oberrhein-Messe (Gutschein)
    Kostenloser Eintritt bei zwei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Offenburg, danach 50 %.
    Gutschein über eine Zehnerkarte für Offenburger Schwimmbäder für jede im Pass aufgeführte Person
    Gutschein über eine Punktekarte für den Öffentlichen Personennahverkehr für jede im Pass aufgeführte Person.
    Kostenlose Mitgliedschaft in der Stadtbibliothek Offenburg
    50%-Ermäßigung auf die Benutzungsgebühr der Offenburger Minigolfanlagen


    Der Sozialpass wird bei persönlicher Vorsprache vom BürgerBüro/Orstverwaltung an den berechtigten Personenkreis abgegeben.

T
  • Trauung

    Gerne begrüßen wir Sie als Brautpaar in unserem historischen Rathaus für Ihre Trauung. Als Standesbeamter wird unser Ortsvorsteher Herr Wunsch Sie gerne in den Bund der Ehe führen.

    Zur Terminvereinbarung können Sie sich gerne telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen.

    Ortsverwaltung Zell-Weierbach

    Telefon: 0781-82/3290

    ortsverwaltung.zell-weierbach@offenburg.de

    Auf Ihre Wünsche zu den Einzelheiten der Trauung sowie z. B. Ablauf, Deko, Sektempfang etc. gehen wir sehr gerne in einem Vorgespräch gemeinsam mit Herrn Wunsch (ca. 10 Tage vor Trauungstermin) ein.

    Die Formalitäten zur Trauung müssen im Vorfeld beim Standesamt Offenburg beantragt werden.

    Zur Seite: Trauung

W
  • Wohnungsgeberbestätigung

Bereitschaftsdienste

Hier finden Sie eine Liste mit den Telefonnummern der Wichtigsten Notdienste.

Weitere Notdienste finden sie auf https://www.offenburg.de/de/ge...


Notrufnummern

Polizei NotrufTel. 110
Feuerwehr NotrufTel. 112
RettungsdienstTel. 19222
Ärztlicher NotfalldienstTel. 19292
Zahnärztlicher NotdienstTel. +49 (0)781 9237980
Apothekennotdiensthttps://www.lak-bw.de/notdiens...