Halbseitige Straßensperrung nach Regelplan Bl/2 mit einer Restfahrbahnbreite von mind. 3,50 m.
Eine notwendige Vollsperrung wird bei einer 1-wöchigen Voranmeldung, unter Nennung des genauen Datums und der Dauer bei der Straßenverkehrsbehörde, nach dem beigefügten Verkehrszeichenplan und in Anlehnung an Regelplan Bl/15 aktiviert.
Derzeitiger Sachstand: Aktuell wird die Bodenplatte hergerichtet und gegossen.
Sobald eine Vollsperrung notwendig wird, erscheinen auf der Homepage und im Mitteilungsblatt Hinweise.
Sperrung

Umleitungsstrecke
