Die Stadt plante die Erneuerung des Durchlassbauwerks für den Talbach in Zell-Weierbach im Bereich der Weingartenstraße und in Richtung Leimental. Hierfür sind in 2023 und 2024 bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt worden, indem Versorgungsleitungen aus dem zukünftigen Baukorridor verlegt wurden. Nun konnte mit der eigentlichen Erneuerung der Bauwerke rund um den Talbach begonnen werden. Zunächst wurde die Leimentalbrücke abgerissen und neu errichtet. Das Brückenbauwerk –Neubau- Leimental wurde bereits für den Verkehr freigegeben. Fußgänger und Fahrzeugführer können nun wieder über die Brücke das Leimental erreichen. Die Sicherungsarbeiten an den Grundmauern der Gebäuden Zeller Bruck mit Bohrpfählen wurden durchgeführt. Weiterhin mussten die Versorgungskabel verlängert und umgelegt werden. Derzeit werden die Bachmauern erneuert. Aufgrund der Enge der Baustelle können die Arbeiten nur langsam voranschreiten.
Die Arbeiten an diesem Baustellen-Abschnitt verzögerten sich um ca. 3 Monate. Während dieser Zeit wird der Talweg zwischen Leimental und Weinstraße halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mit einer 4-Phasen-Ampel geregelt, so dass keine Umleitung erforderlich wird. Östlich der Zeller Brugg musste ein Krahn aufgestellt werden. In der Weingartenstraße werden die Arbeiten dann voraussichtlich im Juni 2026 fortgesetzt. Über diesen Abschnitt wird noch gesondert berichtet. Ab Juni wird mit einer Vollsperrung im Kreuzungsbereich gerechnet.
Die geplante Fortführung der Bauarbeiten weiter in Richtung Kreuzung und der damit verbundenen Ausweitung der Bachumleitung stellt dem Grunde nach, einen Eingriff in das Gewässer dar. Seitens der Genehmigungsbehörden wurde aktuell eine Absage für die weiteren Arbeiten getätigt, sodass ein weiterführender Eingriff in das Gewässer untersagt ist. Im Zeitraum bis Anfang Mai dürfen somit, Stand heute, keine weiteren Arbeiten im bisher nicht abgefischten Gewässerabschnitt erfolgen. Nach zwischenzeitlicher Rücksprache mit dem LRA (Wasserbehörde) wird auch seitens der unteren Wasserbehörde keine Ausnahmeregelung entgegen den Bestimmungen der Fischereibehörde (RPF) erteilt. Es handelt sich um einen ca. 25 m langen überbauten Kanal-Abschnitt zwischen „Zeller Bruck“ und Kreuzung Dadurch verzögert sich die Baustelle weiter.
