Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab dem neuen Jahr ist es daher nicht mehr möglich Kinderreisepässe zu verlängern oder neue Kinderreisepässe auszustellen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe, behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinder können bereits ab der Geburt einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.
Bitte beachten Sie, dass die biometrischen Ausweisdokumente nicht direkt ausgestellt werden können, sondern eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen benötigen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.